Denn Pflege Zuhause ist Herzenssache
Wir sind ein junges Unternehmen, gegründet von examinierten Pflegekräften. Mein Wunsch zur Selbständigkeit im Bereich der ambulanten Pflege ist aus meiner Einstellung zu Menschen mit Hilfebedarf und den Bedürfnissen von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen entstanden. Neben dem Wunsch, die Versorgungssicherheit im angespannten Pflegemarkt im Bereich der Samtgemeinde Bad Nenndorf und Umgebung durch den ambulanten Einsatz von hochqualifiziertem Personal zu entspannen, möchte ich attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen schaffen, so wie eine hochqualifizierte, einfühlsame und zeitintensive Versorgung bieten. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt und die Pflege ist eine Herzenssache.
Ihre Carolin Nehrhoff
Inhaberin, Herzenssache Pflegedienst
Herzenssache – Ihr Pflegedienst für die Samtgemeinde Bad Nenndorf und Umgebung
Sind Sie auf der Suche nach einem verlässlichen Pflegedienst, der sich Zeit für Ihre Bedürfnisse nimmt? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Für die ambulante und häusliche Pflege sind wir ein kompetenter Ansprechpartner mit hochqualifiziert ausgebildetem Pflegepersonal.
Wir freuen uns bereits auf Ihre Anfrage.
Auf unserer Website finden Sie viele Informationen zu unseren Leistungen:
Ärztlich verordnete Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist vom Arzt verordnet und umfasst viele Aufgaben. Das sind einge der Leistungen, die wir anbieten:
- Herrichten von Medikamenten
- Insulin spritzen
- Blutzucker messen
- Kompressionsstrümpfe anziehen und ausziehen
- Kompressionsverbände
- Legen und Pflegen eines Blasendauerkatheters
- Medikamentengabe
- Verabreichung von s.c. und i.m. – Injektionen
- Wundversorgung
Grundpflege
Im Alltag der Pflegebedürftigen fallen viele Arbeiten an, in denen wir Sie entlasten können. Machen Sie sich damit vertraut, was wir in dem Bereich der Grundpflege leisten:
- Kleidung an- und ausziehen
- Körperpflege (waschen, duschen, baden und Haare waschen)
- Mobilität
- Nahrung zubereiten und anreichen
- Einkaufen
- Beratungsbesuche
Verhinderungspflege
Wenn ein schneller Ersatz in der pflegerischen Versorgung erforderlich ist, da Sie als private Pflegeperson wegen Krankheit ausfallen oder Urlaub machen möchten, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Wir übernehmen gerne für Sie, stehen mit einem erfahrenen Team bereit und bieten Ihnen Entlastung. Gerne beraten wir Sie zum Thema Verhinderungspflege.
Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen unterstützen, z.B. zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag, zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
- Begleitung zum Einkaufen ect.
- Frisörbesuch
- Spazieren gehen
- Unterhaltung zuhause
- Gesellschaftsspiele
Die aufgeführten Punkte sind nur Beispiele von vielen Möglichkeiten wie sich die Beträge für die zusätzlichen Betreuungsleistungen einsetzen lassen. Wenn Sie sich in Ihrer Pflegesituation angesprochen fühlen, wenden Sie sich an unseren Pflegedienst. Ein Anruf genügt und unsere ausgebildeten Pflegeberaterinnen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen hauswirtschaftliche Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. In folgenden Bereichen können wir Ihnen unsere Hilfe anbieten:
- Begleitung zu Ärzten, Behörden oder ins Krankenhaus
- Bettwäsche wechseln
- Einkaufdienste
- Wäsche waschen und bügeln
- Zubereitung des Essens
- Grundreinigung der einzelnen Wohnbereiche
Privatleistungen
Neben dem klassischen Service bieten wir auch Privatleistungen im Pflegedienst an. In diesem Fall erfolgt keine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen oder Pflegekassen. Wir können Sie und Ihre Angehörigen in allen angebotenen Tätigkeiten unterstützen. Es lohnt sich mit uns ins Gespräch zu kommen und wir beantworten Ihnen und Ihren Angehörigen gerne alle Fragen.
Beratungsbesuche
Der Bezug von Pflegegeld ist an eine Bedingung geknüpft: Der Pflegebedürftige muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine andere Beratungsstelle bzw. einen anderen Pflegeberater abrufen, und zwar bei:
- Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr (halbjährlich)
- Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr (vierteljährlich)
Bei jedem Besuch wird ein Besuchsbericht erstellt, der mit Zustimmung des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse geschickt wird. Darin wird mitgeteilt, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist, aber auch, ob es beispielsweise einen Bedarf an Pflegehilfsmitteln gibt. Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht abgerufen (und durch einen Besuchsbericht dokumentiert), werden Sie von der Pflegekasse daran erinnert. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Einzugsgebiet Samtgemeinde Bad Nenndorf und Umgebung:
- Bad Nenndorf
- Haste
- Hohnhorst
- Rehren
- Nordbruch
- Helsinghausen
- Ohndorf
- Wilhelmsdorf
- Riehe
- Waltringhausen
- Horsten
- Kreuzriehe
- Suthfeld
- Rodenberg
- Riepen
- Kolenfeld
Unsere Stellenangebote
Du möchtest wieder Spaß an deinem Beruf und in deinem Team haben? Dann bist Du im Team Herzenssache genau richtig! Wir sind ein attraktives, modernes und familienfreundliches Unternehmen.
Du kommst aus dem Raum Schaumburg oder der Region Hannover und liebst deinen Job, aber suchst nach einer Veränderung? Dann komm in unser Team, denn bei uns steht die Menschlichkeit an erster Stelle und die Work-Life- Balance wird bei uns großgeschrieben.
Ist Dein Interesse geweckt, dann bewirb Dich jetzt mit nur wenigen Klicks bei uns.
- Gesundheits-und Krankenpfleger/in in Vollzeit oder Teilzeit
- Altenpfleger/in in Vollzeit oder Teilzeit
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